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Liebe Hundebesitzer,

Im Bereich der Haldenstraße und des Treppenaufgangs zur Kapellenstraße, kam es in den vergangenen Tagen zu einer erheblichen Verunreinigung des Gehwegs durch Hundekot.

Laut Polizeiverordnung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Grün- und Erholunganlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Bitte beachten Sie diese Verordnung.